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Dinslakener Verwaltung untergräbt Ratsbeschluss zu mobilen Luftfiltern

Linksfraktion Dinslaken

„Was nicht sein kann, dass nicht sein darf“

 

In der Sitzung am 24.08.2021 hat der Rat der Stadt Dinslaken nach einer über einem Jahr andauernden Entscheidungsfindung mit Experten, Schul- und Elternvertretungen, einstimmig beschlossen, 244 mobile Luftfilteranlagen für die Klassen 1 - 6 anzuschaffen.

Bürgermeisterin Eislöffel legt nun eine neue Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung vor. Schulleitungen sollen sich selbst zwischen den vom Rat abgelehnten Fensterventilatoren und mobilen Luftfilteranlagen entscheiden können.

Die Linksfraktion ist über den Umgang der Stadt mit der Umsetzung eines einstimmigen Ratsbeschlusses durch eine abweichende Vorlage mit neuen Inhalten irritiert. „Dazu hatte die Politik der Verwaltung keinen Auftrag erteilt“, meint Gerd Baßfeld, Fraktionsvorsitzender der Linken, den das Verhalten der verantwortlichen Schuldezernentin und des Planungsdezernenten verwundert.

Für DIE LINKE. ist erstaunlich, dass bereits am 14.09.2021 eine neue Beschlussvorlage  für den Rat geschrieben wurde. Die Schulleitungen der Dinslakener Grundschulen seien sodann ins westfälische Ledgen eingeladen worden, um ihnen die Vorteile der vom Rat abgelehnten Fensterventilatoren nahezubringen. Das Ergebnis der „Werbefahrt“ kann nach Meinung der Linksfraktion nicht überraschen, denn in der neuen Ratsvorlage 478/2021 heißt es hierzu:   

„Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Abluftventilatorensystem durchaus überzeugend ist und bei den Beteiligten großen Zuspruch fand.“

Dieter Holthaus, Stadtverordneter der LINKEN findet das Vorgehen der Stadt bemerkenswert: „Das Handeln der Verantwortlichen der Stadt würde ich als manipulativ den Schulen gegenüber bezeichnen, um doch noch den eigenen Vorschlag nach gegen den Willen des Rates und ohne Beteiligung von Eltern, Lehrern und Schüler:innen  durchzusetzen. Einzig und allein sind die Kinder die Verlierer, denn diese inzwischen verstrichene Zeit hätte die Stadt besser bereits für die Beschaffung von Luftfilteranlagen nutzen sollen.“