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Verwaltung regelt Zuständigkeiten, nicht Wohnungspolitik: Die Linke lehnt Bauturbo-Vorlage ab und fordert soziale Steuerung

Ratsgruppe Die Linke

Vorlage 127/2026 ist ein reines Zuständigkeitsdokument ohne wohnungspolitischen Inhalt — dabei sollte der Bauturbo laut Gesetz bezahlbaren Wohnraum schaffen

 

Die Linke hat heute die Verwaltungsvorlage 127/2026 zum „Bauturbo“ (§ 246e BauGB) abgelehnt — und gleichzeitig einen Änderungsantrag zur Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen 2030 eingebracht.

Kern der Kritik: Die Verwaltung hat mit der Vorlage 127/2026 ein reines Zuständigkeits- und Verfahrensdokument vorgelegt — ohne einen einzigen wohnungspolitischen Inhalt. Das steht im direkten Widerspruch zum erklärten Ziel des Bauturbo-Gesetzes, das nach seinem Wortlaut der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum dienen soll.

Ein Gesetz mit sozialem Anspruch — eine Vorlage ohne sozialen Inhalt

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (BGBl. 29.10.2025) nennt die Schaffung bezahlbaren Wohnraums als sein zentrales Ziel. 

Die Bundesregierung bestätigt in der BT-Drucksache 21/4193 ausdrücklich, dass Gemeinden ihre Zustimmung nach § 36a Abs. 1 S. 3 BauGB davon abhängig machen können, dass Wohnungen als Sozialwohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen bereitgestellt werden. 

Das Gesetz ermöglicht also soziale Steuerung, doch die Vorlage 127/2026 der Dinslakener Verwaltung macht davon keinen Gebrauch. Sie regelt ausschließlich, wer in welchem Fall die Zustimmung erteilt: Vorhaben unter 5.000 m² an den Bürgermeister, größere Vorhaben an den Ausschuss. 

Kein Wort zu Sozialquoten. Kein Wort zu Bindungsfristen. Kein Wort zu Innenentwicklung. Die Vorlage ist eine Geschäftsordnungsregelung und keine Wohnungspolitik.

Das hat praktische Konsequenzen: Bei Geschosswohnungsbau können unter der 5.000-m²-Schwelle leicht 30 bis 40 Wohneinheiten ohne Ratsbeteiligung, Sozialquote und öffentliche Transparenz entstehen. Und die Genehmigungsfiktion des § 36a BauGB sorgt dafür, dass jede versäumte Frist automatisch als Zustimmung gilt. Wer so mit dem Bauturbo umgeht, schafft keinen bezahlbaren Wohnraum, sondern Renditewohnungsbau ohne Gegenleistung.

Bauturbo: Das Recht zur Sozialquote existiert — die Vorlage nutzt es nicht

Die Vorlage 127/2026 delegiert Entscheidungen über Bauturbo-Vorhaben bis 5.000 m² Bruttobaulandfläche vollständig an den Bürgermeister. Dies geschieht ohne jede Vorgabe zur Sozialwohnungsquote und Ratsbeteiligung. Bei Geschosswohnungsbau können darunter leicht 30 bis 40 Wohneinheiten fallen.

Dabei hat die Bundesregierung am 5. März 2026 in BT-Drucksache 21/4193 klargestellt: Gemeinden können ihre Zustimmung nach § 36a Abs. 1 S. 3 BauGB an eine Sozialwohnungsquote knüpfen. Auch ein Vorrang der Innenentwicklung findet sich in der Vorlage nicht, obwohl der vom Rat 2025 beschlossene Masterplan Grün und die Bundesregierung selbst kommunales Handeln für die nationalen Flächenspar-Ziele einfordern.

„Der Gesetzgeber hat ein Instrument für bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Die Verwaltung hat daraus eine Zuständigkeitstabelle gemacht. Das ist kein Versehen — das ist eine politische Entscheidung. Und die lehnen wir ab."

Alexandra Schweer, Stadtverordnete Die Linke Dinslaken

Die Linke hatte bereits im Vorfeld des Haupt- und Finanzausschuss am 17. März 2026 einen Ergänzungsantrag eingebracht: 40 % Sozialquote, genereller Ausschluss des Außenbereichs, öffentliche Evaluation nach sechs Monaten. Die Verwaltung bat um Verschiebung in die nächste Sitzungsfolge. Die Linke stimmte in Erwartung einer ernsthaften Prüfung zähneknirschend zu.

Handlungskonzept Wohnen 2030: Änderungsantrag zum CDU-Antrag

Die Linke bringt außerdem einen Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion vom 22. Februar 2026 ein, der die Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen 2030 in vier wesentlichen Punkten schärft:

Erstens: Verbindliche Priorisierungshierarchie. Reaktivierung von Leerstand und Baulücken hat Vorrang vor Nachverdichtung, diese vor Umnutzung — und Siedlungsrandbebauung ist nur als nachweislich letztes Mittel zulässig. Der CDU-Antrag behandelt Siedlungskanten als selbstverständliche Option, anstatt sie als Ausnahme zu definieren.

Zweitens: Bauverpflichtung bei Flächenausweisung. Bundesweit gibt es einen Überhang von mehr als 800.000 genehmigten, aber nicht realisierten Wohnungen. Auch in Dinslaken werden ausgewiesene Flächen nicht aktiviert. Künftig sollen vertragliche Bauverpflichtungen und Finanzierungsnachweise als Voraussetzung für Planrechtschaffung gelten; nicht aktivierte Flächen sollen nach fünf Jahren überprüft und ggf. rückgewidmet werden.

Drittens: Soziale Bindung als quantifiziertes Planungsziel. Die Fortschreibung soll eine Sozialquote von mindestens 40 % bei Vorhaben ab 6 Wohneinheiten verankern, die Flächenvergabe zugunsten gemeinwohlorientierter Träger (kommunale Wohnungsgesellschaft, Genossenschaften, Stiftungen) priorisieren und kommunale Vorkaufsrechtsmöglichkeiten ausschöpfen.

Viertens: Direkte Verknüpfung mit dem Bauturbo. Das fortgeschriebene Handlungskonzept soll als verbindlicher Rahmen für Bauturbo-Entscheidungen nach § 246e BauGB dienen — mit den bereits im Ergänzungsantrag zur Vorlage 127/2026 geforderten Leitlinien.

„Wir wollen aus einem veralteten Planungsdokument ein wirksames Steuerungsinstrument machen. Wohnen 2030 muss die Antwort auf die sozialen Fragen unserer Zeit sein — nicht nur eine Flächenkarte."

Alexandra Schweer, Sprecherin für Stadtentwicklung Die Linke Dinslaken

Hintergrund: Sozialwohnungsquote in Dinslaken seit Jahren verfehlt

Das Handlungskonzept Wohnen 2030 (InWIS, 2018) empfiehlt eine Sozialquote von bis zu 30 % im Neubau. Tatsächlich lag der Anteil geförderter Wohnungen laut Verwaltungsauskunft im Jahr 2020 bei lediglich 7 Prozent. Zwischen 2018 und Mitte 2024 wurden Baugenehmigungen für 754 Wohneinheiten erteilt — wie viele davon sozial gebunden sind, ist bislang nicht öffentlich dokumentiert. Das Trabrennbahnareal soll rund 880 weitere Wohneinheiten aufnehmen. Die Linke fordert eine vollständige Fortschreibung des Konzepts bis Ende 2027, mit einer Zwischenpräsentation im Rat bis Juni 2027.

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