Fraktion DIE LINKE.
im Rat der Stadt Dinslaken
Anfragen
2026
Anfrage zum Fördermittelmanagement der Stadt Dinslaken – Lehren aus dem gescheiterten SKS-Förderantrag für die Bezirkssportanlage Augustastraße (Lohberg)
Dinslaken, 26.05.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Panke,
Im März 2026 hat die Stadt Dinslaken eine Projektskizze im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) eingereicht, um Fördermittel für die Sanierung und Erweiterung der Bezirkssportanlage Augustastraße in Lohberg zu beantragen. Am 22. April 2026 entschied der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Dinslakener Projekt nicht zu berücksichtigen. Das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Sascha H. Wagner (Die Linke) als Ablehnungsgrund mitgeteilt, dass der entsprechende Nachweis über das Vorliegen einer Haushaltsnotlage nicht vorgelegt wurde.
Die Stadtverwaltung hat dieser Bewertung widersprochen und auf beigefügte Unterlagen verwiesen, die auf die finanzielle Notlage der Stadt hingewiesen hätten. Sie sieht den Hauptgrund im Auseinanderfallen von Phase 1 (Projektskizze) und Phase 2 (Zuwendungsantrag) des Verfahrens sowie in der unterschiedlichen Auslegung der einzureichenden Nachweise.
Unabhängig von der Frage der Verantwortlichkeit im konkreten Fall zeigt dieser Vorgang strukturellen Handlungsbedarf beim Fördermittelmanagement der Stadt Dinslaken auf. Der Verlust eines potenziellen Bundeszuschusses von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten trifft eine Stadt in Haushaltsnot besonders schwer.
I. Aufklärung des konkreten Vorgangs
Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
- Welche Stelle(n) innerhalb der Stadtverwaltung war(en) federführend für die Erstellung und Einreichung der Projektskizze im Rahmen des SKS-Programms verantwortlich?
- Welche konkreten Unterlagen wurden in Phase 1 der Antragstellung zum Nachweis der Haushaltsnotlage beigefügt?
- Hat die Verwaltung vor der Einreichung der Projektskizze eine aktuelle, förmliche Bestätigung der Haushaltsnotlage durch die zuständige Aufsichtsbehörde (Landrat) angefragt? Falls nein: Aus welchem Grund wurde darauf verzichtet?
- Wie wurde der Projektaufruf des Bundes – insbesondere Kapitel 6.2 zur Haushaltsnotlage und Ziffer 7.2 zur Zweiphasigkeit – intern geprüft und ausgelegt? Liegt dazu eine dokumentierte Rechtsauffassung der Verwaltung vor?
- Hat die Verwaltung nach der Ablehnung das vom Ministerium genannte Kontaktpostfach für individuelle Auskünfte genutzt, um den genauen Ablehnungsgrund vollständig zu klären? Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
- Inwiefern wurde der Rat oder zuständige Ausschüsse in die Vorbereitung und Entscheidung über die Antragstellung eingebunden?
- Zieht der Bürgermeister aus dem Vorgang personelle Konsequenzen für die verantwortlichen Stabstellenleitungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
II. Strukturelles Fördermittelmanagement
Der vorliegende Fall ist symptomatisch für ein strukturelles Defizit, das in vielen Kommunen besteht. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat jüngst die Gemeinde Brüggen für ihr zentrales Fördermittelmanagement (ZFM) mit klaren Dienstanweisungen, definierten Zuständigkeiten und einem aktiven Fördermittelcontrolling ausgezeichnet und dieses Modell ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen. Wir fragen daher:
- Verfügt die Stadt Dinslaken über ein zentrales Fördermittelmanagement (ZFM)? Falls ja: Wie ist dieses organisatorisch verankert und welche Stelle ist verantwortlich?
- Falls kein ZFM besteht: Plant die Verwaltung, ein solches einzurichten? Wenn nein, weshalb nicht?
- Wie wird sichergestellt, dass Förderaufrufe – insbesondere auf Bundes- und Landesebene – systematisch identifiziert, bewertet und fristgerecht bearbeitet werden? Existiert hierfür ein strukturierter Prozess oder eine zentrale Förderdatenbank?
- Wie viele Förderanträge hat die Stadt Dinslaken in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gestellt? Wie viele davon waren erfolgreich, und in wie vielen Fällen kam es zu Ablehnungen aufgrund formaler oder inhaltlicher Mängel bei der Antragstellung?
- Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die Qualität künftiger Förderanträge sicherzustellen – insbesondere hinsichtlich der vollständigen Einreichung aller geforderten Nachweise, der frühzeitigen Einholung behördlicher Bestätigungen sowie der rechtssicheren Auslegung von Förderrichtlinien?
- Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung konkret aus dem vorliegenden Vorgang, und wie wird sichergestellt, dass die Stadt bei der nächsten Ausschreibung des SKS-Programms (2027) optimal vorbereitet ist?
III. Begründung
Die Stadt Dinslaken befindet sich in einer angespannten Haushaltslage. Fördermittel sind in dieser Situation kein „Nice-to-have“, sondern ein zentrales Instrument, um kommunale Infrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln – zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Vereine. Gerade deshalb müssen Förderchancen mit größtmöglicher Sorgfalt und Professionalität genutzt werden.
Die vorliegende Anfrage zielt nicht auf eine Schuldzuweisung im Einzelfall, sondern auf eine konstruktive Aufarbeitung sowie auf die Schaffung struktureller Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges, qualitätsgesichertes Fördermittelmanagement in Dinslaken. Wir erwarten eine vollständige schriftliche Beantwortung bis zur nächsten ordentlichen Sitzung des Rates.
Mit freundlichen Grüßen,
Siri Stölter Alexandra Schweer
Vorsitzende Ratsgruppe Die Linke stellv. Vorsitzende Ratsgruppe Die Linke
Anfrage nach Kriterien und Bearbeitung einer „Whitelist“ bei Bezahlkarten für Geflüchtete
23.01.2026
Sehr geehrter Herr Panke,
in der Vorlage-Nr. 79/2025 nimmt die Verwaltung Bezug auf eine „Whitelist“ im Konzept der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete.
Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl stehen dieser vermeintlichen Lösung ablehnend gegenüber und verweisen auf einen umfangreichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. An welcher Stelle wird eine „Whitelist“ erstellt?
2. An welcher Stelle wird eine „Whitelist“ geführt?
3. Welche Stelle ist für die Bearbeitung und laufende Aktualisierung einer „Whitelist“ zuständig?
4. Wie erhalten Betroffene und die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen Kenntnis über die gelisteten IBAN-Nummern einer „Whitelist“?
5. An welcher Stelle und von wem erfolgt die Freischaltung der IBAN-Nummern auf einer „Whitelist“ anhand welcher Kriterien?
6. Welche fachlichen Kompetenzen sind aus Sicht der Verwaltung notwendig, um eine „Whitelist“ zu bearbeiten?
Mit freundlichen Grüßen,
Siri Stölter
Fraktionsvorsitzende
2025
Anfrage Verkehrssituation Gneisenaustraße/Hagenschule
12.06.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Panke,
wir bitten um die Beantwortung unserer Anfrage hinsichtlich der Verkehrssituation an der Gneisenaustraße/Hagenschule
Sachverhalt:
Durch eine Bürger*innenanfrage erfuhr unsere Fraktion, dass an die Gneisenaustraße eine kleine Stichstraße anschließt, über die es möglich ist, mit dem PKW sehr nah an den Schulhof der Hagenschule zu fahren.
Diese Möglichkeit wird offensichtlich von einigen Eltern genutzt, um ihre Kinder bis direkt vor den Schulhof zu fahren. Dies stellt die anwohnenden Familien hinsichtlich der Park- und Verkehrssituation vor Schwierigkeiten angesichts der Elterntaxis zu Schulbeginn- und -ende sowie weiteren Gelegenheiten zu schulischen Aktivitäten. Unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexandra Schweer war bereits vor Ort und konnte sich ein Bild von der Situation machen.
Im Zuge einer Baumaßnahme muss demnach ein Sackgassenschild entfernt worden sein.
Die anwohnenden Familien wünschen sich, dass ein solches Schild mit dem Hinweis wieder aufgestellt wird, dass keine Wendemöglichkeit existiert und es sich zusätzlich um einen Rettungsweg handelt, dessen Befahrung rechtswidrig ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Plant die Stadtverwaltung, erneut ein Sackgassenschild an der Stichstraße Gneisenaustraße/Hagenschule aufzustellen?
- Plant die Stadtverwaltung, ein entsprechendes Schild mit dem Hinweis wieder aufzustellen, dass keine Wendemöglichkeit existiert und es sich zusätzlich um einen Rettungsweg handelt?
- Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über eine entsprechende Kontrollfrequenz des Ordnungsamtes an besagtem Ort?
- Welche weiteren Maßnahmen hält die Stadtverwaltung für geeignet, um die Verkehrssituation an der Stichstraße Gneisenaustraße/Hagenschule zu beruhigen?
Mit freundlichen Grüßen,
Siri Stölter
Fraktionsvorsitzende
Anfrage Einführung einer Grundsteuer C
06.12.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Panke,
wir bitten um die Beantwortung unserer Fragen zur potenziellen Einführung einer Grundsteuer C.
Sachverhalt:
Die Grundsteuer C ist eine neue Kategorie der Grundsteuer, die seit 2025 von Kommunen freiwillig eingeführt werden kann. Sie betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke, also Flächen, auf denen gebaut werden könnte, es aber nicht geschieht. Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen, damit Eigentümer solche Grundstücke schneller bebauen. Für Kommunen ist das besonders hilfreich, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken und die Flächen besser zu nutzen.
Durch einen höheren Steuersatz können sie Druck auf Eigentümer ausüben, ihre Grundstücke nicht einfach brachliegen zu lassen. Als unbebaute Grundstücke gelten hierbei Grundstücke, die nach §246 BewG unter dem Begriff der unbebauten Grundstücke fallen. Hierzu gehören nach §246 (2) BewG auch Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können. Als unbebaut gilt auch ein Grundstück, auf dem infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist. Das bedeutet, die Grundsteuer C ist auch auf unbewohnbare Schrottimmobilien anwendbar.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind der Verwaltung unbebaute Grundstücke bekannt, auf die die Grundsteuer C erhoben werden könnte (Bitte um Auflistung)?
2. Sind der Verwaltung Grundstücke bekannt, auf denen sich Schrottimmobilien befinden, auf die die Grundsteuer C erhoben werden könnte (Bitte um Auflistung)?
3. Wie schätzt die Verwaltung das Kosten-Nutzen-Verhältnis hinsichtlich der Einführung einer Grundsteuer C insbesondere mit Hinblick auf den Verwaltungsaufwand ein und wie viele Wohnungen könnten damit schätzungsweise geschaffen werden?
4. Wie hoch müsste der Hebesatz der Grundsteuer C etwa sein, um sie mit Blick auf den Verwaltungsaufwand aufkommensneutral zu gestalten?
Mit freundlichen Grüßen,
Siri Stölter
Fraktionsvorsitzende
Dringende Anfrage zur finanziellen Absicherung der Freien Wohlfahrtsverbände in Dinslaken
08.04.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
vor dem Hintergrund der gemeinsamen öffentlichen Stellungnahme der Freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, Kinderschutzbund und Internationaler Bund) vom 24.07.2025 und der darin geäußerten massiven Sorgen über die unzureichende finanzielle Planungssicherheit richten wir diesen dringenden Appell an die Stadtverwaltung Dinslaken. Wir bitten um bevorzugte Bearbeitung und eine kurzfristige schriftliche Rückmeldung zu den folgenden Punkten.
Anfrage:
- Inwieweit sieht die Stadt Dinslaken Möglichkeiten, sich aktiver an der Sicherstellung einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung der Freien Wohlfahrtsverbände zu beteiligen – etwa durch Anpassung oder Neustrukturierung städtischer Zuschüsse oder durch neue Kooperations- und Ko-Finanzierungsmodelle?
Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit den Freien Wohlfahrtsverbänden zur Bewältigung der angespannten finanziellen Lage? Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt Dinslaken, um eine kurzfristige Stabilisierung sowie eine langfristige Absicherung der Trägerstruktur sicherzustellen?
Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) der AWO an der Steigerstraße 13 in Lohberg leistet seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Integration und Unterstützung neu zugewanderter Menschen in Dinslaken. Leider ist die Existenz dieser Beratungsstelle akut gefährdet, da aufgrund ungesicherter finanzieller Mittel eine Schließung droht.
- Wie gedenkt die Stadt Dinslaken, die Fortführung dieser wichtigen Einrichtung sicherzustellen und einem möglichen Wegfall der Migrationsberatung entgegenzuwirken?
Begründung:
Die genannten Träger leisten seit Jahrzehnten unverzichtbare Beiträge zur kommunalen Daseinsvorsorge. Ihre Arbeit umfasst die Kinder- und Jugendhilfe, offene Ganztagsbetreuung, Familien-, Schuldner- und Suchtberatung, Wohnungslosenhilfe sowie Integrationsarbeit. Sie bieten niedrigschwellige, lebensnahe und wohnortnahe Unterstützung für Menschen in schwierigen Lebenslagen – unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Bildungsstand.
Diese Leistungen sind keine freiwillige Ergänzung, sondern eine tragende Säule der sozialen Infrastruktur. Sie zählen zu den grundlegenden Aufgaben, die Städte und Gemeinden gemäß § 1 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in eigener Verantwortung zu erfüllen haben. Dort heißt es:
„Die Gemeinden sind Grundlage des demokratischen Staates. Sie fördern das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner in freier Selbstverwaltung.“ Die Unterstützung der freien Wohlfahrtspflege ist dabei eine zentrale Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.
Ein Wegfall dieser Angebote würde zu einer erheblichen Versorgungslücke führen und staatliche Stellen wie Jugendamt, Sozialdienste und weitere kommunale Einrichtungen massiv überfordern. Dies hätte eine stärkere Belastung der Verwaltung, zunehmende soziale Notlagen und letztlich eine Gefährdung des sozialen Friedens zur Folge.
Aus Sicht der Fraktion Die Linke stellt die Sicherung dieser sozial tragenden Infrastruktur eine zentrale Pflichtaufgabe dar, der sich Verwaltung und Politik gemeinsam stellen müssen.
Wir bitten daher dringend darum, diese Anfrage mit hoher Priorität zu bearbeiten und schriftlich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Baßfeld Dieter Holthaus
Anfrage zum Thema STEAG-Verkauf
17.03.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltssicherung der Stadt Dinslaken ergeben sich für uns folgende Fragen, um deren zeitnahe Beantwortung wir bitten.
1. Wie hoch ist der Verkaufserlös nach dem STEAG-Verkauf gewesen, der an die Stadtwerke Dinslaken ausgezahlt wurde?
2. Wie hoch waren die Gewinne aus dem Jahr 2022 und 2023, welche die Stadtwerke erhielten?
3. Welche Summe war bis 2023 noch für den Ankauf im Jahr 2011 zurückzuzahlen?
Mit freundlichem Gruß,
Dieter Holthaus
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Anfrage zum Thema Sozialwohnungen
03.03.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
vor dem Hintergrund der Antworten der Verwaltung zu unserer Anfrage zum Thema „Zwangsräumungen“, aus der hervorgeht, dass Mietschulden eine häufige Ursache darstellen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Sozialwohnungen stellt die Stadt Dinslaken zur Verfügung?
- Ist der Bau weiterer Sozialwohnungen geplant und wenn ja, in welcher Höhe und welchem Zeitraum?
- Wie viele städtische Sozialwohnungen sind in den letzten fünf Jahren aus der Sozialbindung gefallen?
- Wie viele Sozialwohnungen werden in den nächsten zwei Jahren aus der Sozialbindung fallen?
- Welche Kenntnis hat die Verwaltung darüber, wie viele Sozialwohnungen drüber hinaus von welchen privaten Vermietern und sozialen Trägern bereitgestellt werden (Bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung)?
- Welche Kenntnis hat die Verwaltung darüber, wie viele Sozialwohnungen von privaten Vermietern und sozialen Trägern in den letzten fünf Jahren aus der Sozialbindung gefallen sind?
- Welche Kenntnis hat die Verwaltung darüber, wie viele Sozialwohnungen von privaten Vermietern und sozialen Trägern in den nächsten zwei Jahren aus der Sozialbindung fallen werden?
- Wie viele Menschen haben in den letzten fünf Jahren in Dinslaken Wohnberechtigungsscheine beantragt (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?
- Wie viele Menschen standen in den letzten fünf Jahren auf Wartelisten inklusive des aktuellen Werts (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?
- Wie viele der in 8. und 9. Genannten waren Single-Haushalte (Bitte um Aufschlüsselung in m/w/d) beziehungsweise Familien?
Mit freundlichem Gruß,
Dieter Holthaus
stv. Fraktionsvorsitzender
