Fraktion DIE LINKE.
im Rat der Stadt Dinslaken
Anträge
2026
Änderungsantrag gem. § 3 I der GeschO des Rates der Stadt Dinslaken zum Antrag der CDU-Fraktion „Wohnen in Dinslaken 2030“ 140/2026 (Antrag vom 22.02.2026)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Panke,
Die Linke begrüßt das Anliegen der CDU-Fraktion, das Handlungskonzept "Wohnen in Dinslaken 2030" fortzuschreiben und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Wir teilen die Diagnose, dass das bestehende Konzept auf veralteten Daten beruht und den heutigen Realitäten am Wohnungsmarkt nicht mehr gerecht wird.
Gleichwohl bedarf der Antrag in wesentlichen Punkten der Ergänzung und Präzisierung, um sicherzustellen, dass die Fortschreibung nicht nur neue Wohnflächen ausweist, sondern sozial ausgewogen, ökologisch verträglich und rechtssicher gestaltet wird. Dabei beziehen wir uns ausdrücklich auf:
- das Positionspapier zum "Bauturbo" der für Bauen, Stadtplanung und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeisterinnen und Stadtbauräte der Städte Leipzig, Düsseldorf, Aachen, Heidelberg, Augsburg, Rostock, Frankfurt am Main, Trier und München,
- unseren bereits an die Verwaltung eingereichten Ergänzungsantrag zur Vorlage 127/2026 (Anwendung der BauGB-Novelle "Bauturbo", Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2026).
Beschlussvorschlag (Änderungen und Ergänzungen zum CDU-Antrag)
Der Rat der Stadt Dinslaken beschließt ergänzend bzw. abweichend zum Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2026:
1. Stärkung der Innenentwicklung – Außenbebauung als absolutes letztes Mittel
Zu Ziffer 2 des CDU-Antrags wird folgende verbindliche Rangfolge in die Fortschreibung aufgenommen:
- Erstens: Reaktivierung von Leerstand und Problemimmobilien im Bestand (vgl. Ziffer 3 des CDU-Antrags),
- Zweitens: Schließung von Baulücken und Nachverdichtung im Innenbereich,
- Drittens: Umnutzung und funktionale Neuordnung bestehender Strukturen (vgl. Ziffer 4 des CDU-Antrags),
- Viertens und nur nachrangig: Entwicklung an Siedlungskanten – ausschließlich dann, wenn die vorgenannten Potenziale nachweislich nicht ausreichen, um den ermittelten Wohnungsbedarf zu decken.
Die Formulierung im CDU-Antrag, wonach zukünftige Wohnbauflächen "ausschließlich an bestehenden Siedlungskanten und -strukturen" ausgewiesen werden sollen, greift zu kurz: Sie benennt Siedlungskanten als selbstverständliche Option, anstatt sie als Ausnahme zu behandeln. Das Positionspapier zum Bauturbo der neun Städte warnt ausdrücklich davor, dass eine unkritische Bebauung an Siedlungsrändern Wohnsiedlungen ohne ausreichende Erschließung und Versorgungsinfrastruktur entstehen lässt, die mit hohen Nachrüstungskosten verbunden wären. Außenbereiche erfüllen darüber hinaus herausragende Funktionen für Frischluft, Trinkwasser, Lebensmittelproduktion und Energie. Diese dürfen auch bei angespanntem Wohnungsmarkt nicht leichtfertig geopfert werden.
Die Formulierung des CDU-Antrags wird daher dahingehend präzisiert, dass Entwicklungen an Siedlungskanten nur als nachrangige Option und nur nach Nachweis der Ausschöpfung der Innenentwicklungspotenziale zulässig sind.
2. Bauverpflichtung als Bedingung für Flächenausweisung
Das Positionspapier der neun Städte verweist auf einen Bauüberhang von bundesweit mehr als 800.000 genehmigten, aber nicht realisierten Wohnungen. Auch in Dinslaken ist zu beobachten, dass ausgewiesene Flächen nicht aktiviert werden. Die Fortschreibung hat daher zu prüfen und vorzuschlagen, wie künftig
- eine vertragliche Bauverpflichtung bei der Ausweisung neuer Wohnbauflächen eingeführt werden kann,
- Finanzierungsnachweise der Vorhabenträger als Voraussetzung für Planrechtsschaffung gefordert werden,
- Wohnbauflächen, die nach fünf Jahren nicht aktiviert werden, einer Überprüfung und ggf. Rückwidmung zugeführt werden.
Dies schließt an das bestehende Monitoring-Element (Ziffer 5 des CDU-Antrags) an und stärkt dessen Wirksamkeit.
3. Soziale Bindung und bezahlbarer Wohnraum als verbindliches Planungsziel
Die Fortschreibung des Konzepts hat die Sicherung bezahlbaren Wohnraums als eigenständiges, quantifiziertes Planungsziel zu verankern. Dabei sind insbesondere folgende Instrumente zu prüfen und in das Konzept aufzunehmen:
- Sozialquote von mindestens 40 % gefördertem Wohnungsbau bei größeren Neubauvorhaben (ab 6 Wohneinheiten), entsprechend unserem Ergänzungsantrag zur Vorlage 127/2026 und den Modellen der Städte Dresden und Potsdam,
- Priorisierung gemeinwohlorientierter Träger (kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen) bei der Flächenvergabe,
- Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechtsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten,
- Maßnahmen gegen Verdrängungseffekte in der Innenstadt und in bestehenden Quartieren.
Dies entspricht der ausdrücklichen Zielsetzung im CDU-Antrag zur "sozialen Ausgewogenheit", die durch diese konkreten Instrumente erst operationalisierbar wird.
4. Verknüpfung mit der BauGB-Novelle "Bauturbo" (§ 246e BauGB)
Die Fortschreibung ist so zu gestalten, dass sie als Grundlage für die Anwendung der Verfahrenserleichterungen nach § 246e BauGB (Bauturbo) dienen kann. Dabei gelten die in unserem Ergänzungsantrag zur Vorlage 127/2026 beschlossenen Leitlinien als verbindlicher Rahmen:
- Konzentration des Bauturbos auf Vorhaben ab 6 Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau),
- Grundsätzliche Nichtanwendung des Bauturbos im Außenbereich – dies ist konsistent mit der oben beschriebenen Rangfolge und dem Positionspapier der neun Städte,
- Sozialquote von 40 % als Bedingung für das gemeindliche Einvernehmen nach § 36a BauGB,
- Frühzeitige Information der politischen Gremien und der Öffentlichkeit sowie Evaluation nach sechs Monaten.
Das Konzept "Wohnen in Dinslaken 2030" soll damit nicht nur ein langfristiges Planungsdokument bleiben, sondern als aktives Steuerungsinstrument für die unmittelbar anstehenden Entscheidungen im Rahmen des Bauturbos dienen.
5. Regelungsdichte reduzieren – Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen
Im Einklang mit dem Positionspapier der neun Städte unterstützen wir das Ziel, Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Fortschreibung soll Empfehlungen enthalten, wie die Stadt Dinslaken intern
- Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken kann,
- die Kapazitäten der zuständigen Verwaltungseinheiten stärken kann,
- die rechtssichere Planung als Grundlage für zügige Umsetzbarkeit sicherstellt.
Wir betonen mit dem Positionspapier der neun Städte: Rechtssichere Planung bedeutet schnelle Umsetzbarkeit. Verfahrensvereinfachungen, die zu Rechtsunsicherheit führen, verzögern am Ende das Bauen.
6. Beauftragung und Zeitplan
Die Beauftragung der DINFleG gemäß Ziffer 1 des CDU-Antrags wird befürwortet. Der Auftrag ist um folgende Vorgabe zu ergänzen: Die Fortschreibung hat die unter den Punkten 1–5 dieses Änderungsantrags beschriebenen Anforderungen als verbindliche Bestandteile zu berücksichtigen. Die Vorlage bis 31.12.2027 wird beibehalten. Eine Zwischenpräsentation des Arbeitsstands im Rat ist bis 30.06.2027 vorzusehen.
Begründung
Der CDU-Antrag legt zutreffend dar, dass das bestehende Konzept "Wohnen in Dinslaken 2030" auf veralteten Grundlagen steht und an die veränderten wirtschaftlichen, rechtlichen und demografischen Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Die im Antrag geforderte stärkere Ausrichtung auf Bestandsentwicklung und Innenentwicklung teilen wir ausdrücklich.
Gleichwohl enthält der CDU-Antrag eine strukturelle Schwäche: Er behandelt die Bebauung an Siedlungskanten als reguläre – wenn auch letzte – Option, ohne eine klare Nachrangigkeit zu definieren oder qualitative Hürden für diesen Fall festzuschreiben. Das Positionspapier der neun Städte, das kommunalpraktische Erfahrungen aus Großstädten unterschiedlicher Größe bündelt, warnt hier ausdrücklich vor einer unreflektierten Anwendung des Bauturbos an Siedlungsrändern.
Unser Änderungsantrag ergänzt den CDU-Antrag daher in vier Kernpunkten: Er verankert eine verbindliche Priorisierungshierarchie zugunsten der Innenentwicklung, führt eine Bauverpflichtung als Aktivierungsinstrument ein, macht bezahlbaren Wohnraum zu einem quantifizierten Planungsziel und verknüpft die Konzeptfortschreibung mit den beschlossenen Leitlinien zur BauGB-Novelle. Damit wird aus einem Planungsdokument ein wirksames Steuerungsinstrument.
Mit freundlichen Grüßen,
Siri Stölter Alexandra Schweer
Ergänzungsantrag zur Vorlage 127/2026 Anwendung der BauGB-Novelle „Bauturbo“
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Panke,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Linke im Rat der Stadt Dinslaken stellt folgenden Ergänzungsantrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Vorlage 127/2026.
Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgende Punkte ergänzt:
- Fokussierung auf relevanten Geschosswohnungsbau: Die Anwendung der Verfahrenserleichterungen nach § 246e BauGB konzentriert sich vorrangig auf Bauvorhaben ab einer Größe von 6 Wohneinheiten.
- Soziale Bindung als städtebauliche Anforderung: Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36a BauGB wird bei Projekten ab 6 Wohneinheiten an die Bedingung geknüpft, dass über einen städtebaulichen Vertrag eine Sozialquote von 40 % (geförderter Wohnungsbau) gesichert wird.
- Priorität für Innenentwicklung: Um ökologische Ressourcen zu schonen, wird der „Bauturbo“ grundsätzlich nicht auf Vorhaben im Außenbereich angewendet. Die Nachverdichtung im Innenbereich hat Vorrang.
- Transparenz und Beteiligung: Der Bürgermeister wird verpflichtet, die betroffenen politischen Gremien und die Öffentlichkeit frühzeitig über geplante Vorhaben nach § 246e BauGB zu informieren. Eine Evaluation der Anwendung erfolgt – analog zum Potsdamer Modell – nach sechs Monaten.
Begründung: Die Ausweitung der Befugnisse des Bürgermeisters bedarf klarer städtebaulicher Leitplanken, um den sozialen Frieden und die geordnete Stadtentwicklung zu sichern. Die vorgeschlagenen Punkte sind rechtssicher als „städtebauliche Anforderungen“ im Sinne des § 36a Abs. 1 S. 3 BauGB formulierbar. Da die Gemeinde auf Teile ihrer Planungshoheit verzichtet, kann sie im Gegenzug Bedingungen stellen, die über das normale Maß hinausgehen. Die Landeshauptstädte Dresden (V0677/25) und Potsdam (25/SVV/1047-004) praktizieren bereits erfolgreich vergleichbare Modelle, die soziale Quoten und ökologische Kriterien als Bedingung für den „Bauturbo“ festschreiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Siri Stölter
Vorsitzende Ratsgruppe Die Linke
2025
Einberufung einer Stadtteilkonferenz für Dinslaken-Lohberg
10.06.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, dass der Rat in seiner Sitzung am 01.07.2025 beschließt, die Verwaltung unverzüglich zu beauftragen, eine Stadtteilkonferenz zur Zukunft des Stadtteils Dinslaken-Lohberg einzuberufen.
Grundlage für diesen Antrag ist die intensive Auseinandersetzung der Fraktion Die Linke mit der Erneuerung des Stadtteils Dinslaken-Lohberg und den Zukunftschancen seiner Bewohner:innen. Die Fraktion Die Linke bezieht sich dabei insbesondere auf die in der Mail vom 10.06.2025 zum Ausdruck gebrachte Enttäuschung über die mangelnde Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Bürgerverein Forum Lohberg e.V.
Als Ergebnis ihrer Beratung fordert die Fraktion Die Linke die unverzügliche Einberufung einer Stadtteilkonferenz für Dinslaken-Lohberg, bei der alle relevanten Akteur:innen des Stadtteils eingebunden werden – insbesondere der Bürgerverein Forum Lohberg e.V., lokale Initiativen, Bewohner:innen, Vertreter:innen aus Verwaltung, Politik, sozialen Trägern sowie des Integrationsrates.
In diesem Zusammenhang fordert die Fraktion Die Linke eine detaillierte Stellungnahme der Bürgermeisterin Michaela Eislöffel, der Sozialdezernentin Dr. Tagrid Yousef und des Baudezernenten Dominik Bulinski (Bauen und Stadtentwicklung) in der Ratssitzung am 01.07.2025. Thema soll die bislang unzureichende Kommunikation mit dem Forum Lohberg e.V. im Zusammenhang mit der Stadtteilerneuerung und der Umsetzung von Projekten im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ sein.
Begründung:
Dinslaken-Lohberg ist ein Stadtteil mit vielen Interessen – lebendig, vielfältig und voller Potenzial. Zahlreiche engagierte Bürger:innen, Vereine und Initiativen leisten dort seit Jahren unverzichtbare Arbeit für den sozialen Zusammenhalt und die städtebauliche Entwicklung. Der Bürgerverein Forum Lohberg e.V. spielt seit über 25 Jahren eine zentrale Rolle und engagiert sich seit 2021 im Programm „Soziale Stadt“ aktiv für nachhaltige Projekte im Stadtteil.
Trotz dieses intensiven Engagements ist es nach Darstellung des Forums Lohberg e.V. seit Januar 2025 wiederholt zu fehlender Kommunikation und ausbleibenden Reaktionen seitens der Stadtverwaltung gekommen – unter anderem auf eine schriftliche Anfrage des Vereins vom 19. Mai 2025.
Diese Haltung gefährdet nicht nur den vertrauensvollen Dialog, sondern auch die effektive Nutzung der noch verfügbaren Fördermittel, deren Einsatz bis Ende 2025 gesichert sein muss.
Die Fraktion Die Linke hält die Einberufung einer Stadtteilkonferenz für zielführend, da sie die Möglichkeit bietet, bestehende Missverständnisse auszuräumen, Transparenz zu schaffen und gemeinsam konkrete nächste Schritte zu erarbeiten. Der Einbezug des Integrationsrates stellt sicher, dass auch die Perspektiven von Menschen mit Migrationshintergrund angemessen berücksichtigt werden.
Die Fraktion Die Linke ist überzeugt, dass die Zukunft Lohbergs nur gemeinsam mit allen Beteiligten gestaltet werden kann. Die Herausforderungen der Stadtteilerneuerung erfordern eine aktive und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft – auf Augenhöhe.
Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Holthaus
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Antrag auf Einführung einer verbindlichen Regelung, nach der alle Aufsichtsratsentschädigungen, die im Rahmen der Arbeit städtischer Gremien gezahlt werden, künftig der Stadtkasse zugeführt werden
13.05.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke beantragt, den Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 01.07.2025 aufzunehmen und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen:
„Der Rat der Stadt möge beschließen: Es wird eine verbindliche Regelung eingeführt, nach der alle Aufsichtsratsentschädigungen, die im Rahmen der Arbeit städtischer Gremien gezahlt werden, künftig der Stadtkasse zugeführt werden – unabhängig davon, welche Person oder Organisation die Entschädigung erhält oder wahrnimmt.“
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Gerd Baßfeld
Fraktionsvorsitzender
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – Barrierefreiheit jetzt umsetzen!
12.05.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Dinslaken stellen wir folgenden Antrag:
Antrag:
Der Rat der Stadt Dinslaken beschließt:
- Die Verwaltung wird verpflichtet, allen Ratsmitgliedern mit Sehbehinderung sämtliche Sitzungsunterlagen, Protokolle sowie sonstige verwaltungsrelevante Dokumente rechtzeitig, vollständig und in barrierefreier Form gemäß § 10 BGG NRW zur Verfügung zu stellen.
- Die Barrierefreiheit ist insbesondere durch geeignete digitale Formate (z. B. barrierefreie PDF-Dateien oder bearbeitbare Textdokumente) sicherzustellen, sodass betroffene Ratsmitglieder ihr Mandat gleichberechtigt und ohne fremde Hilfe ausüben können.
- Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, ein verbindliches und überprüfbares Verfahren zur dauerhaften Sicherstellung der Barrierefreiheit in allen verwaltungsbezogenen Informationsprozessen – einschließlich des Ratsinformationssystems und der städtischen Website – einzuführen und zu dokumentieren.
Begründung:
Seit Jahren mahnt die Fraktion DIE LINKE die Umsetzung barrierefreier Informationstechnik in der Stadt Dinslaken an – leider bisher ohne Erfolg. Trotz wiederholter Gespräche, konkreter Unterstützungsvorschläge und klarer gesetzlicher Vorgaben hat die Verwaltung es versäumt, die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen.
Diese Untätigkeit ist nicht nur beschämend – sie ist rechtswidrig.
Ein sehbehindertes Mitglied unserer Fraktion wird durch die mangelnde Barrierefreiheit bis heute aktiv an der Ausübung seines Mandats behindert. Sitzungsunterlagen werden entweder verspätet oder gar nicht in geeigneter Form bereitgestellt. Das stellt nicht nur einen klaren Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes dar, sondern auch gegen § 7 und § 10 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) sowie gegen zahlreiche weitere verbindliche Vorschriften.
Besonders gravierend: Die Stadt Dinslaken verstößt damit auch gegen ihre eigene Satzung zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, die der Rat bereits im Jahr 2015 beschlossen hat. Dass diese Satzung von der Verwaltung selbst missachtet wird, untergräbt das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen und stellt eine grobe Missachtung politischer Beschlüsse dar.
Barrierefreiheit ist keine Frage der „technischen Machbarkeit“ oder „freundlichen Geste“ – sie ist einMenschenrecht.
Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch in Deutschland seit 2009 geltendes Recht ist, verpflichtet die Vertragsstaaten, „geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang [...] zu Informationen und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, zu gewährleisten.“ Dies gilt explizit auch für elektronische Dienste und Dokumente öffentlicher Stellen. Die UN-BRK verlangt, dass Barrieren identifiziert und beseitigt werden – und zwar aktiv und verbindlich.
Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben und zwingend umzusetzen – unter anderem durch:
- Artikel 3 Grundgesetz (GG)
- § 10 BGG NRW (Barrierefreie Informationstechnik)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW
- Kommunikationshilfenverordnung NRW
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Artikel 9 UN-Behindertenrechtskonvention
Diese Gesetze und Konventionen verpflichten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu, behinderte Menschen nicht nur formal, sondern faktisch gleichzustellen. Es geht nicht um Nachsicht, sondern um Gerechtigkeit und gleiche Teilhabe.
DIE LINKE fordert daher die sofortige und vollständige Umsetzung dieser gesetzlichen und satzungsrechtlichen Verpflichtungen. Demokratie darf keine Frage der Sehschärfe sein. Es ist beschämend, dass ein kommunales Mandat im Jahr 2025 in Dinslaken noch immer durch vermeidbare Barrieren erschwert wird – und dass diese Barrieren hausgemacht sind.
Wir erwarten die unverzügliche Umsetzung dieses Antrags. Alles andere wäre ein weiteres Zeugnis politischer Ignoranz und institutioneller Ausgrenzung gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Mit freundlichem Gruß
Gerd Baßfeld
Fraktionsvorsitzender
Antrag Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige unterbinden
27.03.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke beantragt, dass der Rat der Stadt Dinslaken den folgenden Beschluss fasst:
Beschluss:
Die Stadt Dinslaken beschließt die Ab- und Weitergabe von
Distickstoffmonoxid (Lachgas) an Personen, die unter18 Jahre alt sind, in Fällen zu
untersagen, in denen sie nicht auf einer ärztlichen Anordnung beruht und Verstöße gegen dieses
Verbot mit der Androhung spürbarer Bußgelder zu belegen.
Begründung:
Der Konsum von Distickstoffmonoxid (Lachgas) als „Partydroge“ steigt seit 2021
bundesweit massiv an. Lachgas hat zwar grundsätzlich kein hohes Suchtpotenzial, der Konsum ist allerdings mit erheblichen gesundheitlichen Risiken behaftet, vor allem für junge Menschen in der Entwicklung, schwere und teils dauerhafte Gesundheitsschädigungen zu bewirken. Nicht nur
Schwindel, Übelkeit oder Bewusstlosigkeit, auch langfristige neurologische Schäden und im Falle falscher Handhabung Erfrierungen können die Folge sein. So haben neurologische Schädigungen und solche des kardiovaskulären Systems durch den Lachgasgebrauch, nicht zuletzt in Verbindung mit dem Konsum anderer Stoffe und Substanzen, ebenfalls deutlich
zugenommen.
Um dem entgegenzuwirken, sind ein guter und effektiver Jugendschutz und wirksame Aktivitäten zur Verhaltensprävention, vor allem bei jüngeren Menschen, unabdingbar. Die professionelle Präventionsarbeit muss deshalb gestärkt werden. Angesichts hoher Konsumanreize und eines unverhältnismäßig leichten Zugangs für Menschen aller Altersgruppen zu „Lachgas“, das in kleinen Portionen im Einzelhandel ohne Beschränkung des
Alters erhältlich ist, bedarf es einer restriktiveren Ab- und Weitergabepraxis im
Umgang mit diesem Stoff für Minderjährige.
Durch den Bruch der Ampel-Koalition konnte ein bereits durch das Bundeskabinett gebilligter Gesetzesentwurf nicht mehr verabschiedet werden. Es ist daher bis auf Weiteres notwendig, dass Bundesländer und Kommunen ihrerseits im Sinne des Jugendschutzes eigenständig tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Baßfeld
Fraktionsvorsitzender
Antrag auf Nichteinführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete
11.02.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke beantragt, dass der Rat der Stadt Dinslaken den folgenden Beschluss fasst:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dinslaken sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Kommune. Es wird daher beschlossen, von der Einführung der Bezahlkarte abzusehen und die Nutzung der Opt-out-Regelung in Anspruch zu nehmen, die von der Landesregierung im Gesetz zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes NRW vorgesehen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten und, soweit notwendig, weitere Beschlüsse vorzubereiten.
Begründung:
Die Fraktion Die Linke ist der Auffassung, dass die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete aus verschiedenen Gründen nicht zielführend ist. Diese Maßnahme bringt keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis, wie sie in der benachbarten Stadt Wesel bereits angewandt wird. Vielmehr sieht Die Linke hier zahlreiche Nachteile, sowohl für die betroffenen Menschen als auch für die Gesellschaft insgesamt.
Migrationsforschung zeigt, dass die Einführung einer Bezahlkarte keine nachhaltige Lösung für die Migration von Menschen ohne gültige Einreisepapiere darstellt. Die Hoffnung, diese Personengruppen durch eine solche Maßnahme von ihrer Migration abzuhalten, ist nach Überzeugung der Fraktion Die Linke unrealistisch. Auch wenn Rücküberweisungen an Familien oder „Schlepper“ erschwert werden, bleiben die grundlegenden Migrationsgründe – wie Schutz vor Verfolgung oder die Aussicht, durch reguläre Jobs die Familie zu unterstützen – für viele geflüchtete Menschen bestehen.
Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen äußern ebenso Bedenken, dass die Einführung einer Bezahlkarte eine diskriminierende Wirkung hat und die Integration geflüchteter Menschen erschwert.
Die Bezahlkarte könnte dazu führen, dass geflüchtete Menschen stigmatisiert werden, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert wird und somit auch die Arbeit von Integrationsakteuren beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, dass die Einführung der Bezahlkarte zu einer Vereinfachung der Verwaltung führt. Vielmehr könnten sich der bürokratische Aufwand und die Kosten erhöhen.
Zahlreiche Kommunen äußern ähnliche Bedenken, dass die Einführung der Bezahlkarte zu einem Anstieg des Verwaltungsaufwands und der damit verbundenen Kosten führen würde. Auch wenn die reinen Kosten der Karte vom Land getragen werden, werden diese letztlich durch Steuergelder finanziert und kommen nicht den betroffenen Geflüchteten zugute. Stattdessen würden die finanziellen Mittel in die Taschen der Finanzdienstleister fließen.
Aus all diesen Gründen spricht sich Die Linke nachdrücklich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in der Stadt Dinslaken aus und bittet den Rat, diesem Antrag zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Holthaus
Stellv. Fraktionsvorsitzender
2024
Verabschiedung einer Resolution des Rates der Stadt Dinslaken Kürzungen im Sozialen Bereich im Haushaltsentwurf 2025 für das Land Nordrhein-Westfalen zurücknehmen
19.11.2024
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, der Rat möge in seiner Sitzung am 10.12.2024 die nachfolgende Resolution verabschieden und beschließen, Sie als Bürgermeisterin zu beauftragen, diese an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen weiterzuleiten.
Resolution des Rates der Stadt Dinslaken
Kürzungen im Sozialen Bereich des Haushaltsentwurfs 2025 für das Land Nordrhein-Westfalen zurücknehmen
Der Haushaltsentwurf der NRW-Landesregierung für das kommende Jahr sieht Kürzungen bei zahlreichen sozialen Diensten und Angeboten in Höhe von insgesamt 83 Millionen Euro vor. Sollten die Kürzungen umgesetzt werden, wird das für viele Menschen in ganz NRW, insbesondere auch in Dinslaken, sichtbare und spürbare Folgen haben.
In Dinslaken hätte dies zur Folge, dass die soziale Infrastruktur massiv geschwächt wird. Unterstützungsangebote für zahlreiche Gruppen und Menschen in Not würden in diesem Fall zurückgefahren oder in der Gefahr stehen, eingestellt zu werden.
Der Rat der Stadt Dinslaken appelliert an die Landesregierung, es nicht so weit kommen zu lassen und die geplanten Kürzungen zurückzunehmen. Auf die Träger, die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen im sozialen Sektor kommen ohnehin starke Belastungen zu.
Mit diesem Haushalt würde die Landesregierung die Mangelverwaltung in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit weiter verstärken. Stattdessen müssen soziale Einrichtungen stärker unterstützt und soziale Arbeit fair finanziert werden.
Begründung:
Die Fraktion Die Linke hält es für dringend geboten, dass auch der Rat der Stadt Dinslaken in seiner Verantwortung als kommunaler Selbstverwaltung seine Stimme erheben muss, um auf die Folgen der von der Landesregierung beabsichtigten massiven Einsparungen für die im Sozialen Bereich tätigen Wohlfahrtsverbände hinzuweisen. Sollten die beabsichtigten finanziellen Kürzungen der Landesregierung ab 2025 greifen, so ist zu befürchten, dass dies massive Auswirkungen auf die Sozialen Leistungen in der Dinslakener Stadtgesellschaft haben wird.
Zahlreiche Träger kämpfen schon heute ums Überleben und müssen Beratungs- und Betreuungsangebote einschränken. Den Rotstift bei der sozialen Infrastruktur anzusetzen, ist eine Gefahr für den Frieden und den Zusammenhalt in der Gesellschaft.
Der Haushaltsentwurf 2025 der NRW-Landesregierung sieht neben allgemeinen Kürzungen an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Höhe von 2,1 Millionen Euro auch Kürzungen bei zahlreichen gesellschaftspolitischen Programmen vor.
Diese betreffen etwa Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für sozialen Zusammenhalt, die Familienbildung und -beratung, die Verbraucher- und Schuldnerberatung, die Aids- und Suchthilfe, Maßnahmen zur Suchtprävention, Leistungen im Bereich der Altenhilfe und der Pflege sowie Sozialraumplanung, die Resozialisierung und Begleitung von Haftentlassenen in unsere Gesellschaft und Projekte für Menschen mit Behinderung.
Der Schutz von Frauen vor Gewalt sowie entsprechende Unterstützungssysteme sind ebenfalls von Kürzungen betroffen. Signifikante Kürzungen sind auch im Bereich Flucht, Migration und Integration geplant. Darüber hinaus werden Investitionen runtergefahren, um den Arbeits- und Fachkräftebedarf zu begegnen, so zum Beispiel im Bereich der Berufseinstiegsbegleitung und der Ausbildung in den Gesundheits- und Pflegeberufen.
In einer Zeit, in der antidemokratische Kräfte immer stärker Raum greifen und die soziale Ungleichheit wächst, brauchen wir nichts dringender als Investitionen in die Zukunft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wenn eine Gesellschaft es nicht schafft, die Schwächsten angemessen zu unterstützen und insbesondere marginalisierten Gruppen Partizipation, Bildung und Förderung zu ermöglichen, greift das den sozialen Zusammenhalt an. Wenn Wertevermittlung, Demokratieförderung und Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten nicht mehr ausreichend finanziert werden, zerstören wir die zentralen Stellschrauben für eine gelingende Integration in die Aufnahmegesellschaft. Ressentiments und Fremdenfeindlichkeit werden weiterwachsen. Dies gilt es zu verhindern.
Aufhebung des Beschlusses zur Verwendung von Mittelzuflüssen aus der STEAG-Transaktion
Nr. 1269/2023 vom 18.10.2023
Antrag Klimaschutz als Pflichtaufgabe
04.06.2024
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrte Mitarbeitende,
sehr geehrte Lesende,
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Dinslaken stellt folgenden Antrag an den Rat:
Alle Aufgaben im Sinne des Klimaschutzes wie beispielsweise die Umsetzung des Masterplans Grün sollen zukünftig als Pflichtaufgaben behandelt werden.
Begründung:
Wie in den Anlagen dargestellt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 09. April 2024 ein wegweisendes Urteil gesprochen.
Die Richter:innen hatten entschieden, dass die Schweiz durch unzureichenden Klimaschutz die Menschenrechte von Seniorinnen verletzt. Daraus folgt, dass auch der EGMR den Klimaschutz als ein Menschenrecht ansieht. In ihrer Klage hatte der Verband „Klimaseniorinnen Schweiz“ argumentiert, dass die unzureichenden Klimaschutzbemühungen der Schweizer Regierung sie in Gefahr bringen würden, beispielsweise bei einer Hitzewelle zu sterben. Das Urteil des EGMR ist bindend für die Schweiz.
Auch hier vor Ort in unserer Kommune bedarf es massiver Anpassungen an die Folgen des Klimawandels. Leben für Dinslakener Bürger:innen zukunftsgerecht zu gestalten bedeutet auch Anpassung an ein sich veränderndes Klima und gut durchdachten Katastrophenschutz. Dies kann unter anderem durch nachhaltige Stadt- und Landschaftsplanung gelingen, welche die Folgen des Klimawandels miteinbezieht. Durch die Stärkung und den Umbau öffentlicher Infrastruktur sollten wir präventiv agieren. Das bedeutet, neben dem Ziel Flächen zu entsiegeln statt wie bisher stetig zu versiegeln, auch unsere Stadt entsprechend zu planen. Wir brauchen Stadtnatur statt hitzespeichernder Betonflächen. Die Klimakrise trifft uns hier und jetzt, das spüren wir in Dinslaken nicht nur bei Hochwasser, Starkregen und starker Hitze. Es ist klar: Die Art und Weise wie wir leben muss sich ändern. Mit Projekten wie dem Masterplan Grün hat Dinslaken die richtigen Weichen gestellt, um den wichtigen Umbau der Stadt voranzutreiben. Doch im Hinblick auf die Haushaltssicherung drohen derzeit als freiwillige Aufgaben deklarierte Projekte, welche für den Klimaschutz in unserer Stadt bedeutend sind, eingespart zu werden. Für die Linksfraktion im Rat der Stadt Dinslaken ist das Rückhalten von vielen Millionen Euro für die Wärmeplanung der Stadt Dinslaken, während Projekte des Klimaschutzes als freiwillige Leistung von Einsparungen bedroht sind, ein Gegensatz und schlicht nicht nachvollziehbar. Klimaschutz muss in unseren Augen trotz einer vorläufigen Haushaltssicherung mit Zustimmung des Landrates finanziert werden. Klimaschutz ist keine freiwillige Leistung. Klimaschutz ist Menschenrecht und Menschenrecht darf keiner herbeigeführten Haushaltssicherung zum Opfer fallen.
Die Stadt Dinslaken arbeitet derzeit unter der Beteiligung verschiedenster Akteur:innen an einem Masterplan Grün. Durch dieses Konzept sollen die Grün- und Freiflächen der Stadt langfristig gesichert und weiterentwickelt werden. Die Akzeptanz für Klimaschutz wächst, wenn er öffentlich organisiert wird, wenn er gesellschaftlich getragen wird, wenn die Menschen in Kommunen wie Dinslaken davon profitieren. Es muss deutlich werden, dass er gerechten Regeln folgt und nicht der Willkür. Sozial gerechter Klimaschutz, der die Bevölkerung beteiligt, ist demnach auch ein Stärkungsprogramm für unsere Demokratie. Genau diese wichtige Beteiligung erleben wir derzeit bei der Erarbeitung des Masterplans Grün. Auch durch die Durchführung von Bürger:innenspaziergängen erfährt diese stattfindende Partizipationsmöglichkeit weiteren Ausbau. Wir sollten aktive Beteiligungen der Bürger:innen unserer Stadt am Klimaschutz sichern, indem wir Klimaschutz zur Pflichtaufgabe unserer Kommune erklären.
Erste Evaluationen im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Grün haben gezeigt, dass großer Handlungsbedarf besteht. Dieser wird auch im Bereich der Begrünung der Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Parkplätze deutlich. Hier bleibt die Begrünung im Stadtgebiet hinter entsprechenden Richtwerten zurück. Dabei braucht es massive Investitionen in Hitzeschutz, den Ausbau von Schattenflächen durch Grünpflanzen und Bäume und mehr fließende Wasserflächen im Stadtgebiet. Einige Grünflächen selbst weisen durch geringe Baumbestände und damit verbundene fehlende Verschattung eine Überwärmung im Sommer auf. Auch hier sollte zukünftig dringend nachgesteuert werden, um die Aufenthaltsqualität der Bürger:innen zu verbessern. Dies kann mit Hinblick auf die bevorstehenden Hitzesommer keine freiwillige Leistung in Dinslaken bleiben. Es wird stetig mehr Starkregen, Hitzetage, längere Trockenzeiten und einen niedrigen Grundwasserspiegel geben. Die zunehmende Klimaerwärmung drängt uns zum Umbau unserer Städte. Die Hitze wird zukünftig sonst unerträglich werden.
Dabei ist sie zentrale Gefahr für die Gesundheit und das Leben. Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass bereits im Jahr 2021 bundesweit etwa 1500 Krankenhausbehandlungen auf Hitzeereignisse zurückzuführen waren. Dabei sind die Gründe für hitzebedingte Gesundheitsschäden vielfältig. Sie reichen von Todesfällen durch Hitzschlag bis hin zu komplexen Konstellationen etwa bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Besonders betroffen von gesundheitlichen Folgen steigender Hitze sind zudem Menschen, die ihre Arbeit im Freien verrichten, Kinder auf Spielplätzen sowie alte Menschen. Schützen wir also die Gesundheit der Bürger:innen in Dinslaken und erklären Klimaschutz zur Pflichtaufgabe.
Beispiele für Projekte, in denen der Klimaschutz im Mittelpunkt steht, gibt es viele. Hier soll der Masterplan Grün nur exemplarisch dienen. Oberflächen können farblich aufgehellt werden, Schottergärten könnte man verbieten. Es müssen mehr Schattenflächen geschaffen werden, insbesondere durch Grünpflanzen und Bäume. Auch die Gebäude- und Flächenbegrünung sollten wir ausweiten, da Pflanzen eine kühlende Wirkung haben. Den Luftaustausch zwischen der Stadt und dem Umland können Luftleitbahnen gewährleisten. Auch heute noch werden deutschlandweit mehr Flächen versiegelt als entsiegelt. Kälteschneisen werden vernichtet, Betonwüsten machen Gegenden um mehrere Grade heißer. Projekte könnten Flächenentsiegelung vorantreiben und Dinslaken zur Schwammstadt machen. Auf kleinen Flächen im Stadtgebiet könnten durch Tiny Forests artenreiche Wälder entstehen. Ein Mix von heimischen Pflanzenarten könnte hier zu sehr dichten und widerstandsfähigen Biotopen für Vögel und Insekten führen und grüne Oasen für die Bürger:innen unserer Stadt schaffen. Das Mikroklima kann somit durch die hohe Dichte der Tiny Forests um bis zu zwei Grad gekühlt werden und die dichte Vegetation nimmt nicht nur Feinstaubpartikel auf und senkt den Lärmpegel, sondern speichert auch hohe Mengen an CO2. Eine Vielzahl bereits angestoßener und zukünftiger Projekte muss somit auch zukünftig zu einer an den Klimawandel angepassten Stadtentwicklung in Dinslaken beitragen und gegen die voranschreitende Klimakrise wirken. Klimaschutz ist keine freiwillige Leistung. Klimaschutz ist Menschenrecht und Menschenrecht darf keiner herbeigeführten Haushaltssicherung geopfert werden.
Anlagen:
EGMR: Der EGMR hat in drei Fällen zum Klimawandel Urteile der Großen Kammer gefällt.
https://www.echr.coe.int/w/grand-chamber-rulings-in-the-climate-change-cases
Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW: Urteil Klimaschutz ist Menschenrecht
https://www.sue-nrw.de/klimaschutz-ist-menschenrecht/
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Baßfeld Dieter Holthaus
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
