Betteln: Geplante Verschärfungen „weitgehend rechtswidrig“

DIE LINKE. Dinslaken

Nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsrechtlers Dr. Jasper Prigge sind die in Dinslaken geplanten verschärften Auflagen für Bettler „weitgehend rechtswidrig“. Das erklärte der Rechtsanwalt im Rahmen eines Vortrags beim Stadtverband DIE LINKE. Insbesondere werde bereits die „gezielte Ansprache“ durch Bettler als „aggressives Betteln“ definiert, das sei ein nicht vertretbarer Eingriff in die Grundrechte. Auch das Verbot „organisierten Bettelns“ hält der Jurist für nicht vertretbar.

„Davon können dann auch Verkäufer von Straßenzeitungen betroffen sein, weil dieser Verkauf ja durchorganisiert ist“, so Dr. Jasper Prigge, der selbst dem Beirat der Obdachlosenhilfe fiftyfifty angehört. Ordnungsbehördliche Verfügungen müssten so präzise gefasst sein, dass Menschen erfahren können, was genau ihnen untersagt sei. Diese hinreichende Bestimmtheit fehle in weiten Teilen des Dinslakener Verwaltungsentwurfs.

Dr. Jasper Prigge hat bereits erfolgreich die Verordnung der Duisburger Alkoholverbotszone vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu Fall gebracht und verwies in seinem detailierten Vortrag auch anhand von Beispielen auf die Unklarheit der Regelungen. „Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum gibt es immer, aber ordnungsbehördliche Einschränkungen lösen diese in aller Regel nicht, sondern verschärfen die Situation zu Lasten derjenigen, die eben keine Lobby haben“.