Übernahme von Einschulungskosten für Erstklässler von ALG II-Empfänger

Im April stellte die LINKE.Dinslaken einen Bürgerantrag, ALG II-Empfängern, deren Kinder  2008 eingeschult werden, die Kosten für die Erstausstattung  (Schultornister, Sportbeutel, Federmäppchen etc.) zu erstatten.

Der Rat der Stadt Dinslaken hat in seiner Sitzung im Juni diesem Antrag in abgewandelter Form zugestimmt.
Die von dieser Regelung betroffenen Personen können sich beim Schulamt melden.
Unter Vorlage des letzten ALG II-Bescheid und den Belegen/Quittungen  für die  Erstausstattung sowie den Giro-Kontodaten werden die Unkosten bargeldlos zurückerstattet.